Flughafen Mönchengladbach

Mit der lapidaren Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage zum Flughafen Mönchengladbach ist der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem aus Euskirchen nicht zufrieden und hakt nunmehr im Rahmen einer weiteren Anfrage nach. Klaus Voussem geht es dabei um die Frage einer möglichen Rückzahlung von Fördermitteln in Höhe von rund 4 Millionen Euro, die die Flughafengesellschaft im Jahr 1998 vom Land Nordrhein-Westfalen für den Ausbau des Flughafens erhalten hat, sowie damit verbunden um die Frage der Verzinsung dieser Fördermittel.
Konkret möchte der CDU-Abgeordnete von der Landesregierung wissen, aus welchen Gründen die Landesregierung bislang auf die Rücknahme bzw. den Widerruf des Zuwendungsbescheids an die Flughafen Mönchengladbach Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH nach den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und damit auf die Rückforderung der Mittel verzichtet hat. Ferne möchte er Informationen über die Höhe der von der Zuwendungsempfängerin an das Land zu zahlenden Zinsen erhalten. Auch in diesem Zusammenhang stellt sich für Voussem die zentrale Frage, warum das Land bislang offenbar auf eine Forderung nach Zinszahlung gegenüber der Flughafengesellschaft verzichtet hat.
„Es wird langsam Zeit, dass die rot-grüne Landesregierung Licht ins Dunkle bringt und ausführlich zu dem gesamten Vorgang Stellung bezieht, anstatt sich auf sich auf einsilbige und nichtssagende Antworten zu beschränken. Immerhin geht es hier um rund 4 Millionen Euro Steuergelder, die im Jahre 1998 von der damaligen rot-grünen Landesregierung unter Ministerpräsident Wolfgang Clement der Flughafengesellschaft für den Ausbau des Flughafens nicht nur formal bewilligt, sondern auch tatsächlich ausgezahlt worden sind“, so Klaus Voussem.
Die Kleine Anfrage finden Sie hier: