Finanzierung von Schulsozialarbeit und Inklusion

Als „Wahlkampftheater auf dem Rücken der Kommunen“ kommentierte der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem die Antwort des nordrhein-westfälischen Sozialministers Guntram Schneider an den Landrat des Kreises Euskirchen auf die Frage nach einer Finanzierungsübernahme der fünf Schulsozialarbeiterstellen durch das Land.
„Es ist erbärmlich, wenn die Landesregierung bei der Finanzierung notwendiger kommunaler Daseinsfürsorge immer mit dem Finger auf den Bund zeigt, ohne selbst initiativ zu werden. Dieses Kompetenzgeschiebe wird auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen, getreu dem Motto „den Letzten beißen die Hunde“, sagte Voussem. Der CDU-Abgeordnete kritisiert außerdem, dass nicht der Sozialminister, sondern richtigerweise die Schulministerin des Landes hätte Farbe bekennen müssen. Klaus Voussem: „Da es sich bei der Schulsozialarbeit um einen Bestandteil der Bildungspolitik handelt und die verfassungsrechtliche Zuständigkeit auf dem Gebiet der allgemeinen Bildung und des Schulwesens beim Land angesiedelt ist, muss damit auch die Verantwortung für die Einrichtung und Finanzierung der Schulsozialarbeit bei der Bildungsministerin des Landes, also bei Frau Löhrmann, liegen.“
Eben diese Bildungsministerin trickse, so Voussem, gerade beim 9. Schulrechtsänderungsgesetz, um den Kommunen die Kosten für die Inklusion aufzubürden. Klaus Voussem hierzu: „Die kommunale Selbstverwaltung muss wirksam vor der finanziellen Aushöhlung durch das Land geschützt werden.“ Bislang versucht die rot-grüne Landesregierung aber, die Finanzverantwortung für den schrittweise ab dem Schuljahr 2014/15 geplanten Rechtsanspruch behinderter Schüler auf inklusiven Schulunterricht zu leugnen. Hinzu kommt die Starrsinnigkeit der Landesregierung bei der Mindestschülerzahl an Förderschulen im Kreis Euskirchen. Die CDU im Landtag spricht sich dafür aus, dass auch künftig in begründeten Fällen Ausnahmen von der Mindestschülerzahl möglich sein sollen. Daher muss die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zurückziehen und schnellstmöglich einen neuen Entwurf für ein 9. Schulrechtänderungsgesetz vorlegen, um allen Betroffenen Rechtssicherheit zu geben“, so Voussem.