Einsetzung des BLB-Untersuchungsausschuss

Klaus Voussem MdL spricht am 13.12.2012 im Plenum des Landtags NRW. Tagesordnungspunkt: „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zu Bauvorhaben unter Leitung des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB-Untersuchungs­aus­schuss)“

 

Die Landtagsrede laut Protokoll:

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Als Ministerpräsident Wolfgang Clement im Juni 1998 in seiner Regierungserklärung das Ziel der Landesregierung bekannt gab, ein zentrales, betriebswirtschaftlich orientiertes Immobilienmanagement aufzubauen, hat vermutlich niemand geahnt, dass sich 14 Jahre später ein Untersuchungsausschuss genau mit diesem Immobilienmanagement beschäftigen wird. Ziel der damaligen rot-grünen Landesregierung war es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Bauverwaltung und das Liegenschaftsvermögen des Landes zu einer flexiblen, am Markt orientierten Organisation zusammenzufassen. Der heutige SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat im Jahre 2000 als damaliger Finanzminister das BLB-Gesetz konzipiert. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte das Justizministerium auf fehlende Kontrollmechanismen hingewiesen. Gleichwohl erfolgte damals keine Anpassung in dieser Richtung. Zum 1. Januar 2001 trat das BLB-Gesetz in Kraft, und der Bau- und Liegenschaftsbetrieb wurde als teilrechtsfähiges Sondervermögen errichtet. Stolz führte Steinbrück damals aus – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten –: „Die Verwaltung des Immobilienvermögens des Landes erfolgt nunmehr zentral durch eine wirtschaftlich weitestgehend unabhängige Stelle. Dies ermöglicht eine professionellere und wirtschaftlichere Verwaltung sowie eine kostengünstigere Bewirtschaftung der Immobilienbestände. Ein erstes Ergebnis dieser Reform ist, dass dem Landeshaushaushalt zusätzlich zu den anteiligen Zinsen rund 25 Millionen € aus dem BLB NRW zufließen.“ Meine Damen und Herren, bereits die Erstellung der Eröffnungsbilanz des BLB zum 1. Januar 2001 war mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. So wurden für Altlasten und Brandschutzmaßnahmen gebildete Rückstellungen von über 614 Millionen € nicht mit den erforderlichen Mitteln unterlegt. Erst die CDU-geführte Landesregierung hat mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2005 die entsprechende Kapitalzuführung aus dem Landeshaushalt nachgeholt.

Trotz einer dann fundierten Kapitalausstattung kam es im weiteren Verlauf zu erheblichem Vermögensverzehr, Kostenüberschreitungen und Sonderabschreibungen bei größeren Projekten. Das Organisationsgutachten aus dem Jahr 2006 hatte erste strukturelle Verbesserungen zur Folge. Die Zahl der Niederlassungen wurde von zwölf auf acht reduziert. Der Personalabbau wurde fortgesetzt. Die Organisationsstruktur wurde gestrafft. IT-Organisation und IT-Technik wurden umstrukturiert und angepasst. Trotzdem sind wir heute mit den im Untersuchungsauftrag beschriebenen erheblichen Kostenüberschreitungen in Millionenhöhe bei Bauprojekten des BLB konfrontiert. Damit haben sich letztlich die Einsparversprechungen von Kanzlerkandidat Steinbrück in Millionengräber verwandelt. Gemeinsam mit allen Fraktionen im Düsseldorfer Landtag haben wir uns daher darauf verständigt, den Untersuchungsausschuss zum BLB erneut einzusetzen. Er soll die verschiedenen Baukomplexe auf Missstände untersuchen. Er soll klären, inwieweit rechtswidriges Verhalten Einzelner, fehlerhaftes Management, fehlende politische oder anderweitige Kontrolle oder strukturelle Defizite die Ursache sind. Dabei ist unsere Aufgabe als Parlamentarier wahrlich nicht einfach; denn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an. Im Fokus der Ermittlungen wegen Bestechung, Vorteilsnahme und Untreue steht immer noch der ehemalige Geschäftsführer des BLB, Ferdinand Tiggemann, SPD. Er wurde am 2. Mai 2001 kurz nach der Gründung des BLB NRW vom damaligen Finanzminister, Peer Steinbrück, und vom damaligen Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport, Dr. Michael Vesper, berufen. Bei unseren Untersuchungen sollten wir unseren Blick aber auch auf die Rolle des zweiten Geschäftsführers des BLB richten, Sozialdemokrat Rolf Krämer, ehemals persönlicher Referent von Finanzminister Schleußer, dann für die Gründung des BLB zuständiger Abteilungsleiter im Finanzministerium und seit 2004/2005 selbst Geschäftsführer beim BLB. Damit schließt sich der Kreis um den sozialdemokratisch geprägten BLB.

Meine Damen und Herren, die vor uns liegende Aufgabe wird nicht einfach werden – insbesondere, wenn wir Sachverhaltsaufklärung leisten wollen. Ich darf mich daher bei allen Fraktionen herzlich dafür bedanken, dass es uns gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, der uns hoffentlich besser durch die Beratungen führen wird, als es beim ersten Untersuchungsausschuss der Fall war. Abschließend wünsche ich uns eine gute Zusammenarbeit im Untersuchungsausschuss. – Vielen Dank.