Ehrenamt, das Rückgrat der kommunalen Selbstverwaltung
Im Rahmen der 4. Plenarsitzung am 21.06.2012 hat sich der Landtag Nordrhein-Westfalen in 1. Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes beschäftigt. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode stand das Gesetz auf der Tagesordnung des Parlaments, fiel jedoch dann in Folge der Auflösung des Landtags der Diskontinuität zum Opfer.
In Nordrhein-Westfalen engagieren sich über 20.000 Ehrenamtler in Räten, Kreistagen, Bezirksvertretungen und Ortsverbänden für das Funktionieren der Demokratie im Kleinen. Das Ehrenamt ist damit das Rückgrat der kommunalen Selbstverwaltung., so der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem, der als Redner für seine Fraktion im Plenum sprach.
Er machte in seinem Redebeitrag deutlich, dass das Leitbild eines Freizeitpolitikers angesichts stetig steigenden Zeitaufwands sowie komplexer werdender Themen heutzutage vielerorts wachsenden Schwierigkeiten begegnet. Ratsmitglieder leisten für ihr Mandat häufig 20 Wochenstunden und mehr. Zwar finden die meisten Sitzungen abends statt. Die veränderte Arbeitswelt mit Gleitzeit und flexiblen Dienstplänen verlangt aber eine Gesetzesreform, denn nach der derzeit geltenden Regelung können sich Ratsmitglieder nur während der normalen Arbeitszeit freistellen lassen – wer gleitet, muss die ehrenamtlichen Stunden der Ratsarbeit meist später nachholen, auch weil die Gemeinde keinen Verdienstausfall zahlt. Das wird nicht nur als ungerecht und unzeitgemäß empfunden, sondern es schreckt auch Kandidatinnen und Kandidaten für den Rat ab., so Voussem.
Da die Kommunalpolitik vor Ort aber nicht ohne ehrenamtliches Engagement funktioniert, begrüßt Klaus Voussem, dass sich der Landtag auch in der 16. Wahlperiode schnell wieder mit dem Thema Stärkung des Ehrenamtes beschäftigt und über mögliche Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und ehrenamtlichem Engagement diskutiert.