Diskussionsrunde zu aktuellen wohnungsbaupolitischen Themen

Zusammen mit dem Vorsitzenden des Landesverbandes Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche, und der Landtagsabgeordneten Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) diskutierte Voussem unter Leitung des Chefredakteurs des Solinger Tageblatt, Stefan M. Kob, über verschiedene Themen aus dem Bereich der Wohnungsbaupolitik. Diskussionspunkte waren unter anderem das Mietrechtsänderungsgesetz des Bundes, das Wohnungsbauförderungsprogramm 2013 der rot-grünen Landesregierung sowie die vom Landtag beschlossenen Gesetzesänderungen zur Rauchmelderpflicht und zur Durchführung von Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen.
Dabei kritisierte Klaus Voussem, dass die rot-grüne Landesregierung die Eigentumsförderung massiv kürzen und nur auf die Ballungszentren konzentrieren will. „Die Speckgürtel rund um diese Zentren sind so von einer Förderung ausgeschlossen. Dies ist der falsche Weg“, so der CDU-Landtagsabgeordnete.
Auch beim Thema Dichtheitsprüfungen bezog Voussem unmissverständlich Stellung: „Fest steht für mich schon heute, dass das Gesetz zur Dichtheitsprüfung die Bürgerinnen und Bürger teuer zu stehen kommt. Die Neuregelungen zur Dichtheitsprüfung sind vor allem mit Blick auf die gravierenden Konsequenzen nicht nachvollziehbar. Denn bei geringfügigen Schäden muss nicht saniert werden, bei mittleren Schäden innerhalb von zehn Jahren und nur bei Einsturzgefahr sofort. Damit werden viele Eigentümer ohne Not zur Kasse gebeten. Zumal es bislang keinen Nachweis zwischen Grundwasserverunreinigungen und häuslichen Abwässern gibt.“
Die CDU habe bei den Beratungen im Landtag ein klares und bürgerfreundliches Konzept vorgelegt. Klaus Voussem: „Abwasserrohre müssen dicht sein. Zugleich setzen wir auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Daher haben wir dafür plädiert, dass eine Prüfung von privaten Abwasserkanälen nur dann durchgeführt werden muss, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sie undicht sind. Doch dieses Konzept ging der rot-grünen Landesregierung nicht weit genug.“
Bei der Entscheidung über die Einführung einer Pflicht zur Anbringung von Rauchmeldern habe sich die CDU-Fraktion im Landtag enthalten. Klaus Voussem: „Ich möchte klarstellen, dass wir als CDU nicht gegen Verbesserungen sind, die Menschenleben retten. Jedoch hat sich im Rahmen der Anhörung zur Änderung der Landesbauordnung gezeigt, dass der rot-grüne Gesetzentwurf nach dem Motto ‚Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht‘ viele Fragen offen gelassen hat. So kritisierten die Sachverständigen beispielsweise eine fehlende Rechtssicherheit hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung zur Anbringung von Rauchwarnmeldern und befürchteten zusätzliche finanzielle Belastungen für die Kommunen des Landes mit Blick auf die Kosten des landesweit tausendfachen Batterieaustausches im Falle des Bezugs von ALG II. Aufgrund dieser und weiterer offener Fragen konnten wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.“
Ein Video zur Veranstaltung finden Sie hier:
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