Dichtheitsprüfung soll bis auf weiteres ausgesetzt werden
Gemäß einem Änderungsantrag von CDU und FDP für die morgige Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sollen bis zu einer Gesetzesänderung keine Überprüfungen privater Kanalhausanschlüsse mehr stattfinden.
Nach der bisher geltenden Gesetzeslage wird generell von der Undichtigkeit der Kanalhausanschlüsse ausgegangen. Diese Vermutung müssen die Hauseigentümer durch ein entsprechendes, der Kommune innerhalb einer bestimmten Frist vorzulegendes, Prüfzertifikat widerlegen.
Künftig gilt jedenfalls nach dem Willen von CDU und FDP die Annahme der Dichtheit des Kanalhausanschlusses. Lediglich bei begründetem Verdacht oder einer bedeutenden Änderung soll eine Prüfpflicht bestehen. Dies ist beispielsweise bei einer Änderung der Bodenstruktur oder Boden- bzw. Grundwasserverschmutzungen der Fall.
Ein entsprechender Gesetzentwurf wird Anfang nächsten Jahres im Landtag eingebracht werden. Voussem weist darauf hin, dass bis zu einer Änderung des § 61 a Landeswassergesetz NRW durch eine Mehrheit der Mitglieder des nordrhein-westfälischen Landtags die bisherige Regelung weiterhin in Kraft sei und dementsprechende kommunale Satzungen ebenfalls vorläufig weiter gültig seien.
Ich hoffe aber, dass mit der nunmehr in Aussicht gestellten Gesetzesänderung endlich Klarheit geschaffen und eine bürgerfreundliche Regelung gefunden wird, so Voussem abschließend.