Der beschlossene Koalitionsvertrag bringt den ländlichen Raum nach vorne.

Mehr innere Sicherheit, bessere Bildungschancen sowie Vorfahrt für Arbeitsplätze und Infrastruktur. Der heute beschlossene Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist ein gutes Fundament für eine Regierung, die den Menschen in NRW nicht im Weg steht, sondern den Weg frei macht für die Zukunft.

 

Erziehung

  • Das dritte KiTa-Jahr vor der Einschulung bleibt beitragsfrei. Langfristig streben wir eine allgemeine Beitragsfreiheit für alle KiTa-Jahre in Nordrhein-Westfalen an. Sollte der Bund finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, die die Einführung einer Elternbeitragsfreiheit zu einem früheren Zeitpunkt ermöglichen, würden wir dies ausdrücklich begrüßen und umsetzen.
  • Sprache ist der Schlüssel: Wir werden die alltagsintegrierte Sprachförderung weiterentwickeln, um die Feststellung des Sprachniveaus bei allen Vierjährigen sinnvoll und verbindlich zu ermitteln und die notwendige Förderung sicherzustellen. Dabei wollen wir auch auf erfolgreiche Initiativen nordrhein-westfälischer Städte aufbauen.
  • Der Schlüssel gegen Kinderarmut ist ein integrierter Ansatz: Eine bessere Wirtschaftspolitik, die die Potenziale Nordrhein-Westfalens freisetzt und die von Armut bedrohten Familien in Lohn und Brot bringt. Eine Familienpolitik, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Pflege sicherstellt. Und eine Bildungspolitik, die den Aufstieg durch Bildung ermöglicht.

 

Unterricht

  • Mittelfristig streben wir eine 105-prozentige Lehrerversorgung an, vordringlich an den Wir wollen die Klassengrößen schrittweise reduzieren und die Schüler-Lehrer-Relation verbessern. Um die Schulen bei den vielfältigen sozialen Herausforderungen zu unterstützen, werden wir den Einsatz multiprofessioneller Teams ausbauen.
  • Wir wollen die Gleichbehandlung aller Schulformen wiederherstellen. Die Benachteiligung von Realschulen und Gymnasien werden wir beenden. Zur Sicherung von Schulangeboten der Sekundarstufe I im ländlichen Raum können Sekundarschulen genauso wie Realschulen und Gymnasien zweizügig fortgeführt werden. Dabei ist zu prüfen, ob und wie gymnasiale Standards umgesetzt werden.

Digitale Infrastruktur

  • Zur Stärkung und Beschleunigung der Digitalisierung schaffen wir die Rahmenbedingungen für zusätzliche Mehrinvestitionen in Höhe von sieben Milliarden Euro bis Fünf Milliarden Euro davon fließen in den Ausbau gigabitfähiger digitaler Infrastrukturen.
  • Wir werden Bürger-Breitbandprojekte zum Beispiel für Einzellagen im ländlichen Raum vorantreiben und besser vermitteln.

 

LEP

  • Ländliche Regionen und Ballungsräume brauchen wieder gleichwertige Entwicklungschancen.
  • Dazu werden wir unseren Kommunen Flexibilität und Entscheidungskompetenzen bei der Flächenausweisung zurückgeben. Wir werden ermöglichen, dass bedarfsgerecht neue Wohngebiete und Wirtschaftsflächen ausgewiesen werden können, auch in Orten mit weniger als 2.000 Einwohnern.

 

 

Energie

  • Wir halten an einem breiten Energiemix fest. Fossile Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis von Braunkohle, Steinkohle und Erdgas wird als Brückentechnologie noch auf absehbare Zeit unverzichtbar sein, bis erneuerbare Energien in Verbindung mit Speichertechnologien in der Lage sein werden, Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe jederzeit sicher und bezahlbar mit Energie zu versorgen. Gleichwohl sind die fossilen Energieträger in der Pflicht, die steigenden Anforderungen des Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes zu erfüllen.
  • Hocheffiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK) werden wir als wesentliches Element für den erfolgreichen Neustart der Energiewende unterstützen.
  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll technologieoffen und im Rahmen des energiepolitischen Zieldreiecks vorangetrieben werden. Planwirtschaftliche Ausbaupfade für erneuerbare Energien werden wir nicht festsetzen.
  • Braunkohle ist unser einziger heimischer Rohstoff, der wettbewerbsfähig ist und zudem einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet. Wir stehen zu den vorhandenen Genehmigungen der Tagebaue im Rheinischen Braunkohlerevier. Gleichzeitig sind mit dem Braunkohleabbau und untertägigen Steinkohlebergbau, auch nach dessen Beendigung, Belastungen für die Umgebung und die dort lebenden Menschen Wir wollen die die Rechte aller Bergbaubetroffenen schützen. Wir stellen eine effektive Bergaufsicht sicher.
  • Für das Rheinische Revier werden wir eine nachhaltige Perspektive entwickeln und die Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützen. In der Landes- und Regionalplanung werden wir ihnen eine Sonderstellung bei der Ausweisung zusätzlicher Industrie- und Gewerbegebiete zuweisen und die Arbeit der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) evaluieren, effektiver gestalten und vorantreiben.

 

Windenergie

  • Wir gehen davon aus, dass bei Neuanlagen eine Abstandsregelung von 1.500 Meter zu reinen und allgemeinen Wohngebieten rechtssicher umsetzbar ist. Wir wollen den rechtlichen Rahmen voll ausschöpfen.
  • Die kommunale Entscheidungskompetenz zu dieser Thematik soll geschärft werden.
  • Die Verpflichtung im Landesentwicklungsplan zur Ausweisung von Windvorrangzonen wird ebenso wie die Privilegierung der Windenergieerzeugung im Wald aufgehoben.
  • Die bedarfsgerechte Befeuerung von Neuanlagen und mit Übergangsfrist auch für Altanlagen soll für Windenergieanlagenbetreiber verpflichtend werden.
  • Um die Zahl neuer Anlagen zu beschränken und die Zahl von Altanlagen abzubauen, wollen wir an durch Windkraft geprägten Standorten Repowering ermöglichen.

 

Handwerk

  • Wir verbessern die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Dazu erleichtern wir die Anrechnung von Modulen von Studienleistungen auf die Meisterprüfung und unterstützen die wechselseitige Anerkennung von Leistungen im beruflichen und akademischen Bildungssystem.
  • Wir setzen uns für eine Fortsetzung des Meister-BAföG ein. Darüber hinaus stellen wir die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Finanzierung beruflicher und akademischer Bildung sicher.
  • Gemeinsam mit den Handwerksorganisationen werden wir für die Bildungszentren des Handwerks eine nachhaltige Standortplanung unter Berücksichtigung des demografischen und regionalstrukturellen Wandels vornehmen. Gleichzeitig wollen wir die digitalen Fähigkeiten der Zentren stärken und dafür einen Wettbewerb ins Leben rufen, durch den die besten Zukunftskonzepte entwickelt und prämiert werden können.

 

Handel

  • Wir werden im Ladenöffnungsgesetz eine rechtssichere Möglichkeit schaffen, den Gemeinden die Kompetenz zu geben, die Ladenöffnung an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen zu gestatten.

 

Verkehr

  • Bis Ende 2017 werden wir einen Masterplan zur Umsetzung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 erarbeiten und in den nächsten zwölf Monaten mindestens zwölf Planfeststellungsbeschlüsse für Bundesfernstraßenprojekte fertigstellen.
  • Wir wollen Nordrhein-Westfalen zum Bundesland mit den schnellsten Planungs- und Genehmigungsverfahren machen. Dazu werden wir alle Möglichkeiten nutzen, das Planungs- und Genehmigungsrecht zu verschlanken. Zum Vorbild nehmen wir uns die deutlich schnelleren Verfahren in den Niederlanden. Vor allem für Brückenersatzbauwerke am gleichen Standort brauchen wir ein vereinfachtes und beschleunigtes Planungsrecht.
  • Wir wollen den Substanzverzehr im Landesstraßennetz stoppen und die Erhaltungsinvestitionen auf das bedarfsgerechte Niveau von 200 Millionen Euro pro Jahr Zugleich werden wir die Investitionsmittel für Neu- und Ausbaumaßnahmen im Landesstraßennetz erhöhen und – wo notwendig – auch Straßenbauvorhaben, die bisher nicht geplant wurden, in die Realisierung geben
  • Schnellere Fertigstellung von Baustellen durch die Ausnutzung der Tageshelligkeit, der 6-Tage-Woche und des Dreischichtbetriebs. Mit einem Bonussystem wollen wir die Stillstandzeiten auf Baustellen hochbelasteter Strecken verringern und die Fertigstellung beschleunigen.
  • Einsatz für die Einstufung im „Vordringlichen Bedarf“: Der dreigleisige Ausbau der Bahnstrecke Aachen-Düren.

Sicherheit

  • Die Einstellungszahlen bei der Polizei Nordrhein-Westfalen sollen noch in diesem Jahr auf 300 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter erhöhen werden. Bis zum Jahr 2022 wird dieses Einstellungsniveau mindestens beibehalten. Um die hohen unterjährigen Abgänge im Polizeibereich künftig zeitnah kompensieren zu können, werden wir zudem einen zweiten jährlichen Einstellungs- und Nachersatztermin prüfen.
  • Wir wollen die Polizeipräsenz im Land auch dadurch erhöhen, dass wir die Schutz- und Kriminalpolizei von Verwaltungsaufgaben und Bürokratie Dazu werden wir in den Jahren 2018 bis 2022 jedes Jahr 500 Tarifbeschäftigte als Polizeiverwaltungsassistenten einsetzen. Alle in den letzten anderthalb Jahren bereits geschaffenen 350 Stellen für Polizeiverwaltungsassistenten werden wir schnellstmöglich entfristen.
  • Die Verteilung der Polizeikräfte auf die Kreispolizeibehörden werden wir optimieren, um bestmögliche Sicherheit sowohl im ländlichen Raum als auch in den Ballungsgebieten Wir werden ein System vorhalten, das die tatsächliche Personalstärke der Behörden vor Ort und landesweit aktuell und automatisiert ausweist.
  • Wir führen das neue Instrument „Strategische Fahndung“ in Nordrhein-Westfalen ein. Dabei handelt es sich um eine anlassbezogene, verdachtsunabhängige Anhalte- und Sichtkontrolle unter Berücksichtigung der aktuellen europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und Rechtsprechung (Ort, Zeit, Umfang).
  • Der „Blitzmarathon“ hat sich als ungeeignet erwiesen, die Verkehrssicherheit dauerhaft zu verbessern. Er wird deshalb eingestellt. Stattdessen werden wir die zielgerichtete Verkehrsüberwachung – beispielsweise in Form von unangekündigten Kontrollen – verstärken, um insbesondere der hohen Anzahl von im Straßenverkehr verunfallten Kindern und illegalen Autorennen entgegenzuwirken.

 

Kommunen

  • Wir wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken und den Kommunen wieder mehr Entscheidungsfreiheiten Insbesondere bei den steigenden Soziallasten der Kommunen ist ein breites Engagement des Landes und des Bundes erforderlich, um finanzielle und organisatorische Freiheiten für die Städte und Gemeinden zu erreichen.
  • Mit der Ausweitung der Unterhaltsvorschussleistungen werden die Kommunen in Nordrhein-Westfalen wie in keinem anderen Bundesland zusätzlich finanziell belastet. Gleichzeitig bietet die gegenwärtige Aufgabenzuordnung nicht die Gewähr dafür, dass die Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen in Nordrhein-Westfalen effektiv organisiert ist.
  • Wir werden die Kommunen durch die Absenkung des kommunalen Kostenanteils am Unterhaltsvorschuss finanziell entlasten. Ergänzend dazu werden wir die Zuständigkeit für die Geltendmachung und Vollstreckung des Rückgriffs beim Unterhaltsvorschuss von den Kommunen auf die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung verlagern. Die Zentralisierung der Rückgriffsvollstreckung auf Landesebene wird diese effizienter machen und die Rückgriffsquote wieder dauerhaft erhöhen. Die Einnahmen aus dem Rückgriff verbleiben beim Land.
  • Wir werden ein direkt beim Kommunalministerium angedocktes Kompetenzzentrum „Interkommunale und regionale Zusammenarbeit“ als zentralen Ansprechpartner, Berater und Förderer zur landesweiten Unterstützung des Prozesses der Zusammenarbeit von Kommunen einrichten. Mit einem begleitenden Förderprogramm werden wir künftig auch Anreize für eine verstärkte Zusammenarbeit bieten, um Synergieeffekte durch die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung zu erzielen.
  • Wir werden noch vor der Kommunalwahl 2020 dafür sorgen, dass eine Revision der Änderungen der Kreisordnungen vorgenommen wird. Die Abschaffung der Kreisausschüsse wird zurückgenommen, das erweiterte Rückholrecht des Kreistags wird wieder.
  • Die jährliche Abundanzumlage in Höhe von rund 91 Millionen Euro („Kommunal-Soli“) wird zum Jahr 2018 ersatzlos abgeschafft. Dadurch wird keine Kommune schlechter.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen ist angesichts ihrer massiven Verschuldung von mehr als 50 Milliarden Euro enorm gefährdet. Diese „Altschulden-Problematik“ bedarf daher insbesondere vor dem Hintergrund des Zinsänderungsrisikos einer Lösung. Bislang hat das Programm „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ weder die Verschuldungssituation der Kommunen berücksichtigt noch einen Lösungsansatz für die kommunale Altschuldenproblematik geboten. Daher werden wir den bestehenden Stärkungspakt in Bezug auf eine Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik zu einer verlässlichen und nachhaltig wirkenden „Kommunalen Kredithilfe“ weiterentwickeln, ohne dass es zu einer Vergemeinschaftung kommunaler Schulden
  • Das landesverfassungsrechtlich abgesicherte Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) als besonderer finanzieller Schutz der Kommunen muss wieder zur Selbstverständlichkeit Christdemokraten und Freie Demokraten bekennen sich zum strikten und stringenten kommunalen Konnexitätsgrundsatz. Die Ausgabenlast folgt der Aufgabenlast.

 

Reform des Gemeindefinanzierungsgesetzes

  • Die Finanzkraft unserer Kommunen hängt stark von den Zuweisungen des Landes über den kommunalen Finanzausgleich ab. Wir werden den kommunalen Finanzausgleich rechtssicher, transparent und verlässlich ausgestalten, um einen gerechten Ausgleich zwischen Stadt und Land herzustellen.
  • Finanzielle Verwerfungen zwischen den Kommunen bei den Schlüsselzuweisungen, insbesondere durch den verstärkten Soziallastenansatz, werden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs sowie einzuholender Fachexpertise im bestehenden System des Gemeindefinanzierungsgesetzes beseitigt.
  • Das Instrument der „Einwohnerveredelung“ im jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz werden wir wissenschaftlich überprüfen. Dabei wird die grundsätzliche Berücksichtigung besonderer Bedarfe durch zentrale Funktionen großer Städte nicht in Frage
  • Wir haben das Ziel, die Kommunen ab dem Jahr 2020 wieder mit „echten“ 23 Prozent an den Gemeinschaftssteuern über den jährlichen Kommunalen Finanzausgleich zu Dann kann mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz eine verlässliche Unterstützung des Landes sichergestellt werden, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten.

 

Kommunale Investitionen

  • Um die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen dauerhaft zu erhalten, sind nachhaltige Investitionen und verbesserte Rahmenbedingungen zur Verwendung der Investitionsmittel notwendig. Bislang investieren die nordrhein-westfälischen Kommunen im Vergleich der Bundesländer nur unterdurchschnittlich Das wollen wir ändern. Daher werden wir auf Sonder-Förderprogramme verzichten und stattdessen mit verstärkten, dauerhaften Pauschalen die kommunalen Investitionen vor Ort stärken. Wir werden die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach den Vorgaben des Bundes zielgerichtet, bedarfsorientiert und ungeschmälert an diese weiterleiten. Parallel dazu werden wir mit Hilfe der weiteren Bundeshilfen ab dem Jahr 2018 die Investitionskraft aller Kommunen weiter stärken und die allgemeine Investitionspauschale im kommunalen Finanzausgleich dauerhaft aufstocken.
  • Wir wollen die Steuererhöhungsspirale bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer Mit der Einführung einer faktischen „Grund- und Gewerbesteuerbremse“ durch das Einfrieren der fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz wird die finanzielle Anreizwirkung zu kommunalen Steuererhöhungen direkt gemindert. Parallel dazu wollen wir auch im Stärkungspakt den einseitigen Zwang für die betroffenen Kommunen zu Steuererhöhungen beenden.
  • Für weitere mittel- und langfristige Maßnahmen zur dauerhaften Absenkung des Hebesatz-Niveaus bei den Kommunalsteuern wird ein Runder Tisch „Stopp der Steuererhöhungsspirale“ unter Beteiligung der Landesregierung, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Industrie- und Handelskammer NRW Ziel ist es, auf die landesseitigen Anreize zu steigenden Kommunalsteuern Einfluss zu nehmen und wirtschaftliche Entwicklungsimpulse zu setzen, die zur Stärkung der kommunalen Steuerkraft führen.

 

Bauen

  • In Nordrhein-Westfalen werden wir einen Freibetrag in Höhe von 250.000 Euro pro Person bei selbst genutztem Wohneigentum einführen. Kinder sollen darüber hinaus berücksichtigt werden.
  • Damit die Kommunen mehr geeignete Wohnbauflächen bereitstellen können, werden wir unnötige Hemmnisse zur Ausweisung von Bauland aus dem Landesentwicklungsplan Gesetzlich erforderliche Kompensationsmaßnahmen sollen zukünftig nicht mehr in zusätzlicher Inanspruchnahme von Fläche, die über diejenige für das unmittelbare Vorhaben hinausgeht, sondern flächenschonend durch ein Punktesystem zur ökologischen Aufwertung bestehender Natur- und Brachflächen erfolgen. Um angespannte Wohnungsmärkte zu entlasten, werden wir zusätzliche Siedlungsflächen an ÖPNV-Achsen einrichten. Dadurch wird das Pendeln zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz attraktiver.

 

Naturschutz

  • Die insgesamt erfolgreiche Entwicklung des Nationalparks Eifel und der bestehenden Naturparke in Nordrhein-Westfalen werden wir verstetigen und mit den Beteiligten vor Ort vertiefen. Für die Ausweisung eines Nationalparks Senne fehlt die erforderliche breite Akzeptanz in der Bevölkerung der Region.
  • Die Biologischen Stationen in unserem Land leisten einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz in Nordrhein-Westfalen. Dabei sollen die vielen Ehrenamtlichen ihre Erfahrungen und Leistungen weiter einbringen. Bei der Umsetzung von staatlich geförderten Maßnahmen muss zukünftig in klaren Strukturen eine gleichberechtigte Mitwirkung aller maßgeblich Beteiligten (Landwirtschaft, Naturschutz, Kommunen) gewährleistet.

 

Ländliche Räume

  • Die ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen sind vielfältige Landschaften. Sie sind Standort einer leistungsstarken Land- und Forstwirtschaft und vieler weiterer „grüner Berufe“. Sie sind zugleich in vielen Regionen auch die Heimat starker mittelständischer Unternehmen mit zahlreichen Branchen- und Weltmarktführern. Wir wollen eine verantwortungsvolle und ausgleichende Politik verfolgen, die die Stärken und Interessen der Ländlichen Räume nach Kräften fördert.
  • Wir wollen verlässliche Partner der Land- und Forstwirte sein. Ohne die jahrhundertelange Tätigkeit der Menschen in der Land- und Forstwirtschaft würde es viele Kulturlandschaften und Lebensräume nicht mehr geben. Wir sind der Land- und Forstwirtschaft dankbar für ihr Engagement in der Landschaftspflege und erkennen ihren Beitrag zur Erhaltung des Wohlstandes, der Lebensqualität und zur Steigerung der Wirtschaftskraft unseres Landes ausdrücklich an.
  • Das Aktionsbündnis ländlicher Raum vertritt die Interessen von rund 600.000 Mitgliedern und 17 Spitzenverbänden des ländlichen Raums. Wir werden in Fragen, die die Belange unserer ländlichen Regionen berühren, den aktiven Austausch mit dem Bündnis suchen.

 

Landwirtschaft

  • Wir wollen gute Entwicklungsperspektiven für die zumeist in Familienhand geführten landwirtschaftlichen Betriebe und die Innovationskraft der Landwirtschaft und der ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen fördern. Die Landwirte entscheiden souverän selbst, welche Bewirtschaftungsform für die Zukunft ihres Betriebes die richtige ist. Diese Frage darf kein Gegenstand staatlicher Lenkung und Bevorzugung sein. Konventionellen und ökologischen Landbau behandeln wir gleichermaßen fair und bieten Beiden gleichberechtigte Chancen, um unterschiedlichen Betriebskonzepten und Verbraucherinteressen gerecht zu werden.
  • Wir setzen uns im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Beibehaltung des bewährten Fördersystems aus der ersten und zweiten Säule in der bisherigen Gewichtung ein. Weiteren Umschichtungen zulasten der Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer stellen wir uns entgegen. Die nationale Umsetzung der Greening-Vorgaben ist mit Blick auf Praktikabilität und Bürokratie weiterhin kritisch zu überprüfen. Die Agrarinvestitionsförderprogramme wollen wir in den Ländern bei der Verteilung der Mittel aus der zweiten Säule stärker gewichten und entbürokratisieren, um zum Beispiel Investitionen in moderne Tierhaltungssysteme und Agrartechnik zu fördern.
  • Wir werden die Förderung ökologischer Landwirtschaft prüfen und angemessen fortführen. Wir werden die Vermarktungsstrukturen gleichermaßen für Bio- und konventionelle Erzeugnisse verbessern.

 

Landesjagdgesetz

  • Das Landesjagdgesetz werden wir weitreichend überarbeiten und die Fehler der letzten Novellierung rasch korrigieren. Wir werden dem beachtlichen Beitrag der Jagd für Artenvielfalt und Naturschutz durch Hege- und Waidgerechtigkeit wieder seinen angemessenen Stellenwert geben.

 

Ärzteversorgung

  • Hausärzte sind die Basis jeder medizinischen Versorgung. Wir werden die Landesförderung für Niederlassungen in Gemeinden mit der Gefahr von Versorgungslücken fortführen, um eine wohnortnahe ambulante Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Unser Ziel ist es, die Zahl der Fachärzte für Allgemeinmedizin unter den Absolventen erheblich zu erhöhen.
  • Zur Gewinnung von Nachwuchs für eine flächendeckende hausärztliche Versorgung werden die Verfahren der Zulassung zum Medizinstudium in der Weise weiterentwickelt und erprobt, dass die ärztliche Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen spürbar verbessert werden kann. Hierzu soll in der Vergabeverordnung der Stiftung für Hochschulzulassung die Möglichkeit eröffnet werden, bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze vorab an geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in den genannten Regionen tätig zu sein.

 

Kindersport

  • Am Ende der Grundschulzeit muss jedes Kind sicher schwimmen können. Wir werden einen Austausch unter anderem mit der DLRG initiieren, um die künftige Schwimmförderung sicherzustellen.
  • Um jedem Kind die Möglichkeit zu geben, jedes Jahr an einem schulsportlichen Wettkampf teilnehmen zu können, sprechen wir uns ausdrücklich für die Beibehaltung der Bundesjugendspiele und des Landessportfests „Jugend trainiert für Olympia“ „Jugend trainiert für Paralympics“ aus.

Flüchtlinge

  • Wir wollen gut integrierten Flüchtlingen, die eine Bereicherung für Arbeitsmarkt und
    Gesellschaft sind, eine Bleibechance bieten.
  • Wir werden für alle vierjährigen Kinder eine verbindliche Feststellung der Sprachfähigkeit und verpflichtende Sprachförderung bei Defiziten sicherstellen, um jedem Kind einen guten Start in die Schule zu ermöglichen. Mögliche Benachteiligungen aufgrund von Herkunft oder sozialem Status bei den Grundschulempfehlungen für den Besuch einer weiterführenden Schule sollen weiter abgebaut werden.
  • Die Förderung von Mehrsprachigkeit wollen wir weiterentwickeln.
  • Alle Asylsuchenden mit geringer Bleibeperspektive, also Bewerber aus sicheren Herkunftsländern und Dublin-Fälle, werden wir bis zu ihrer Ausreise, der Erteilung eines Aufenthaltstitel oder einer Duldung nicht auf die Kommunen verteilen, sondern in den Landeseinrichtungen belassen und für beschleunigte Verfahren Sorge tragen.

  • Unser langfristiges Ziel ist es, dass nur anerkannte Asylbewerber den Kommunen zugewiesen werden. Personen, deren Asylantrag abgelehnt wird, sollen dann bis zu ihrer freiwilligen Ausreise in den Landesunterkünften untergebracht bleiben oder von dort aus zurückgeführt werden.
  • Wir werden die maximale Aufenthaltsdauer in Landeseinrichtungen auf über sechs Monate verlängern. Wir wollen Ausreiseeinrichtungen für neuankommende Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive und für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer Diesen sind auch Menschen zuzuweisen, die illegal eingereist sind und keinen Asylantrag gestellt haben.
  • Die FlüAG-Mittel werden nicht erstattet, sofern Kommunen freie Plätze in Landeseinrichtungen in Anspruch nehmen. Mit Transparenz bei der Flüchtlingszuweisung wollen wir für mehr Planungssicherheit bei den Kommunen sorgen.
  • Für Bewohner von Landesunterkünften werden wir eine Sachleistungskarte einführen und ein wesentlich geringeres Taschengeld als bisher in bar auszahlen.
  • Wir werden das Gewaltschutzkonzept für Frauen und LGBTTI in den Landeseinrichtungen umsetzen und ein Konzept zum Schutz religiöser Minderheiten erarbeiten.