Denkmalförderprogramm 2020: 15,1 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen

Das Denkmalschutzgesetz feiert am 11. März 2020 seinen 40. Geburtstag. Die NRW-Koalition gratuliert recht herzlich und hat für dieses Jahr erneut die Mittel für die Denkmalpflege erhöht. Insgesamt stellt die Landesregierung 15,1 Millionen Euro mit dem Denkmalförderprogramm 2020 für den Erhalt des historisch-kulturellen Erbe Nordrhein-Westfalens zur Verfügung. Davon profitiert auch der Kreis Euskirchen mit insgesamt         279.935 Euro für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem:

„Unsere Denkmäler machen unsere Geschichte erlebbar. Aber es sind nicht die Denkmäler alleine, die die Steine zum Sprechen bringen und andere für Geschichte begeistern, sondern vor allem diejenigen, die unsere Denkmäler erhalten. Egal ob Privatperson, Vereine und Initiativen oder die Gemeinden selbst. Mit den Fördergeldern wird dieses große Engagement gewürdigt. Denn Denkmäler stiften Identität und machen unseren Kreis Euskirchen einzigartig.

Insgesamt erhalten die Kommunen 279.935 Euro aus dem Denkmalförderprogramm 2020. Davon sind 42.000 Euro Pauschalmittel an die Kommunen und 237.935 Euro Einzelförderung für private sowie öffentliche Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern. Mit der Denkmalförderung sichern wir das kulturelle Erbe, denn Baudenkmäler sind Teil des Gedächtnisses unserer Region.“

KommunePauschalmittelEinzelförderungGesamt
Bad Münstereifel24.000 €48.250 €72.250 €
Blankenheim000
Dahlem000
Euskirchen052.867 €52.867 €
Hellenthal000
Kall000
Mechernich000
Nettersheim18.000 €53.156 €71.156 €
Schleiden042.162 €42.162 €
Weilerswist000
Zülpich041.50041.500
GESAMT42.000 €237.935 €279.935 €

Hintergrund:

Nordrhein-Westfalen verfügt mit dem Aachener Dom, Schlösser Brühl, Kölner Dom, Zeche und Kokerei Zollverein Essen sowie dem Kloster Corvey insgesamt über fünf UNESCO-Welterbestätten und weiteren rund 82.000 Baudenkmälern und 6.100 Bodendenkmälern. Zuständig für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes sind vor allem die Unteren Denkmalbehörden; in der Regel sind dies die Gemeinden. Abweichend sind die Bezirksregierungen die zuständige Denkmalbehörde bei Denkmälern, die sich ganz oder zum Teil im Besitz des Landes oder des Bundes befinden. Die Landschaftsverbände beraten und unterstützen die Gemeinden und Kreise in Fragen der Denkmalpflege und wirken fachlich im Rahmen der Entscheidungen der Denkmalbehörden mit.