Debatte zum Mietrechtsänderungsgesetz

„Initiativen werden nicht zwingend dadurch besser, dass man sie immer wieder wiederholt. Der vorliegende Antrag ist nämlich nur ein Abklatsch des Antrags der letzten Plenarrunde“, stellte der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem zu Beginn seiner Rede zum Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Bund muss rasanten Anstieg von Mieten eindämmen“ am 16.05.2013 im Landtag fest. „Ein bisschen innovativer könnte Ihre Wahlkampfmaschinerie schon sein“, rief Voussem den Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen zu.
Auch inhaltlich ergab sich durch die erneute Debatte im Plenum nichts Neues. Die Mietrechtsänderung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist zum 1.5.2013 in Kraft getreten. Die Änderung des Mietrechts wurde auch vom Bundesrat gebilligt, da keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu Stande kam.
Mit dem Antrag in der letzten Runde wurde der zuständige Minister aufgefordert, eine Selbstverständlichkeit umzusetzen. Herr Minister Groschek sollte eine Verordnung erlassen, mit der Gebiete bestimmt werden, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teilbereich der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dort können Mietsteigerungen innerhalb von drei Jahren auf 15 Prozent begrenzt werden.
Klaus Voussem hierzu: „Diese Verordnung kann ein handwerklich und fachlich einigermaßen im Stoff stehender Minister auch ohne Parlamentsbeschluss fassen! Das habe ich auch schon letztes Mal gesagt. Passiert ist seitdem jedoch nichts.“
Nur schlimmer geht offenbar immer. Mit ihrem erneuten Antrag wollte Rot-Grün zusätzlich unter anderem das Mietminderungsrecht bei energetischen Sanierungsmaßnahmen beibehalten. „Demgegenüber macht die vorliegende Regelung des Bundes energetische Modernisierungsmaßnahmen, von denen gerade Mieter profitieren, attraktiver“, so Voussem und weiter: „Es werden Investitionen angeschoben, die eine Modernisierung von Wohnungen zur Folge haben. Rot-Grün will hingegen den Mieter vor allem vor Modernisierung seiner Wohnung schützen! Das passt nicht zusammen.“
Voussems Fazit: Wieder einmal „beglückt“ uns Rot-Grün mit Wahlkampfklimbim ohne ernsthaftes Interesse an einer inhaltlichen Debatte.