Das System der Straßenausbaubeiträge soll verbessert werden
Düsseldorf. Wie der Euskirchener Landtagsabgeordnete Klaus Voussem mitteilt, haben die Landtagsfraktionen von CDU und FDP heute vereinbart, in einem Antragsentwurf die Landesregierung aufzufordern, das bestehende System der Straßenausbaubeiträge für Anlieger (§ 8 KAG) zu modernisieren, bürgerfreundlich auszugestalten und insbesondere auf mögliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger hin zu überprüfen. Mit dem Antrag wird sich der Landtag erstmals in der Plenarwoche vom 28. November bis zum 30. November 2018 befassen.
„Das System der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stellt grundsätzlich einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und dem Nutzen für die Allgemeinheit dar. Dennoch weist das bestehende System für viele Anlieger nicht die notwendige Transparenz auf und führt – auch wegen der Kostensteigerungen im Straßenbau – zu teils unvertretbar hohen finanziellen Belastungen“, so Klaus Voussem. „Damit wird die Akzeptanz eines – über Jahrzehnte bestehenden Systems – in Frage gestellt. Dazu kommt, dass viele Bürgerinnen und Bürger die unterschiedlichen, auf der jeweiligen Finanzkraft der Kommune fußenden Regelungen als ungerecht empfinden.“
Das bestehende Verfahren hatte unter Grundstücksbesitzern immer wieder Kritik hervorgerufen, wie zahlreiche Zuschriften belegen. Klaus Voussem: „Die Fraktionen von CDU und FDP setzen sich daher für eine bürgerfreundliche Modernisierung der gesetzlichen Grundlage ein. Unter Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung und im Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden sollen alle Möglichkeiten zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern geprüft werden. Diese Prüfung muss sowohl die wirtschaftliche Leistungskraft der Anlieger, als auch die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen berücksichtigen.“
Im Laufe des beginnenden Beratungsverfahrens kann bereits mit spürbaren Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger gerechnet werden.
Konkret beauftragen die Fraktionen von CDU und FDP die Landesregierung damit:
- Dafür Sorge zu tragen, dass verpflichtend eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenausbauvorhaben durchgeführt wird.
- Zu prüfen, ob im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, die Kommunen zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können und eine Regelung für Härtefälle zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geschaffen werden kann.
- Die Möglichkeit der Zahlungsmodalitäten zu vereinfachen, indem ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen zum Basiszinssatz eingeführt wird.