CDU lehnt Wohnungseigentumsgesetz ab
"Wer nicht kann was er will, muss wollen was er kann. Denn das zu wollen was er nicht kann, wäre töricht".
Diese Worte Leonardo da Vincis passen laut Aussage des CDU Landtagsabgeordneten Klaus Voussem wie keine anderen zum Wohnungsaufsichtsgesetz der nordrhein-westfälischen Landesregierung. In seiner Plenarrede zum Gesetzentwurf der Landesregierung "Gesetz zur Neuregelung des Wohnaufsichtsrechts und einer wohnraumrechtlichen Vorschrift" (DS 16/4379) am 09.04.2014 erklärte der Wohnungsbauexperte der CDU Landtagsfraktion, dass die Landesregierung zwar durchaus die Absicht erkennen lasse mit dem Gesetz Missstände beseitigen zu wollen, dies aber so nicht gelingen kann. "Es besteht in einigen Fällen in Nordrhein-Westfalen dringender Handlungsbedarf. Zum Beispiel in Siedlungen mit Armutsmigranten in Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen und Köln, sagte Voussem und weiter: Die Bewältigung der Folgen dieser Zuwanderung stellt die betroffenen Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Menschen aus extremer Armut wandern in diese Städte zu und treffen auf skrupellose Immobilienbesitzer. Die Mieten sind horrend und die Menschen wohnen unter menschenunwürdigen Bedingungen."
Hier müsse laut der CDU dringend etwas getan werden. Dazu gehört zum Beispiel die Regelung, die Überbelegung von Wohnraum im Zusammenhang mit Armutsmigration zu verhindern. Klaus Voussem bemerkte hierzu: "Die Mindestwohnfläche für jeden Erwachsenen von 9 qm und für jedes Kind von 6 qm halten wir für richtig. Unser Einverständnis mit einigen Punkten sowie unsere Kritik haben wir daher auch in einem Entschließungsantrag zum Ausdruck gebracht." Den Kommunen soll ein Instrument in die Hand gegeben werden, um investitionssäumige Vermieter zu Sanierungen zu zwingen. Kernpunkt des Gesetzes ist § 21 a) Absatz 1. Dieser lautet: Die Kosten einer Ersatzvornahme von Anordnungen sollen als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen. "Aber dies ist so gar nicht möglich", sagte Voussem und weiter: "Die Kommunen sind weder personell noch finanziell in der Lage, das Gesetz umzusetzen. Es fehlt das Personal, um flächendeckend zu kontrollieren und zu ermitteln, wo überall eine Ersatzvornahme nötig ist. Den Kommunen fehlt darüber hinaus das Geld, um die Ersatzvornahme zu realisieren."
Das Wohnungsaufsichtsgesetz sei damit "eine weitere eigentümerfeindliche Überregulierung, wie schon die Kündigungssperrfristverordnung", wetterte Voussem und weiter: "Das Gesetz wirkt sich hemmend auf den Wohnungsbau aus." Den regierungstragenden Fraktionen warf der CDU Abgeordnete vor: "Rot-Grün hat die großen Wohnungsunternehmen im Blick, aber auch Kleinvermieter können ins Visier der "Wohnungspolizei" geraten. Zum Beispiel wenn Mieter mutwillig die Badezimmereinrichtung demolieren. Dann wird der Vermieter in die Verantwortung genommen. Das kann nicht sein." Wie beschreibt man ein Gesetz, das nicht umgesetzt werden kann? "Ganz einfach", sagte Voussem, "es ist überflüssig" und schloss seine Ausführungen mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der jetzigen Form und einem Zitat von Montesquieu: "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch".