Bundesrat fordert Fristverlängerung für Hochwasserhilfen
Kreis Euskirchen. Wird es eine Fristverlängerung zur Beantragung von Hochwasserhilfen über den 30. Juni 2023 hinaus geben? Mit dieser Forderung hatte sich der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem Anfang März an die Bundesregierung um Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gewandt. Nun hat das Land NRW am 31.03.2023 im Bundesrat in einem Entschließungsantrag (Drucksache 93/23) die Bundesregierung aufgefordert, die Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 sowie der Bewilligungsfrist bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern. Das Bundeswirtschaftsministerium unterrichtete Voussem nun über das weitere Vorgehen. Sofern der Bund zustimmt, soll die daran anknüpfende Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe sowie Änderungen zur Aufbauhilfeverordnung am 12. Mai 2023 im Bundesrat beschlossen werden. „Die Verlängerung der Antragsfristen wäre für die von Hochwasser betroffenen Menschen in der Region ein wichtiges Signal, dass die Politik die Katastrophe weiterhin im Blick hat“, so Voussem. „Die Menschen brauchen keinen Zeitdruck, sondern Planungssicherheit.“
Wichtig ist für den Euskirchener Landtagsabgeordneten, die Situation um die nahende Antragsfrist frühzeitig zu klären. „Viele Menschen werden jetzt unruhig, denn sie haben nur noch bis zum 30.06.2023 Zeit, um ihre Anträge zu stellen“, so Voussem. Leider mangelt es immer noch an Gutachtern und Handwerkern zum Wiederaufbau, weshalb viele Anträge noch nicht gestellt sind. Auch die gestiegenen Baumaterialkosten sowie noch nicht abgeschlossene Abstimmungen mit Versicherungen seien weitere Gründe für noch nicht gestellte Anträge. Voussem: „Einigen Menschen fehlt zudem noch die Kraft, sich mit ihrem Schicksal auseinander zu setzen und sich um sich ihre Anträge zu kümmern.“