Bessere Besoldung von Beamtinnen und Beamten in NRW begrüßt

Kreis Euskirchen. Der CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem aus Euskirchen begrüßt den Vorschlag von NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper, das Tarifverhandlungsergebnis des öffentlichen Dienstes der Länder eins zu eins rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Das bedeutet eine Erhöhung um 3,2 Prozent zum 1.Januar 2019, weitere 3,2 Prozent zum 1.Januar 2020 und weitere 1,4 Prozent zum 1. Januar 2021.

„Vom Vorschlag des Finanzministers profitieren auch vielen Menschen im Kreis Euskirchen, etwa bei der Polizei oder an den Gerichten“, so Voussem. „Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und das richtige Signal für alle Beamtinnen und Beamte in unserem Land. Dadurch können die Besoldungsunterschiede, die es trotz gleicher Aufgaben zum Beispiel gegenüber dem Bund gibt, ein Stück weit geschlossen werden.“ Gleichzeitig erleichtert das Vorhaben die Personalgewinnung im öffentlichen Dienst. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels mache die Erhöhung der Besoldung die unterschiedlichen Berufe attraktiver. Nur so ist sichergestellt, dass der öffentliche Dienst weiterhin mit der Industrie im Wettbewerb um Fach- und Nachwuchskräfte mithalten kann.

Für Klaus Voussem sorgen die Beamtinnen und Beamte in vielen Bereichen dafür, dass die vielfältigen Verwaltungsaufgaben in NRW verantwortungsvoll wahrgenommen werden. „Für ihre Arbeit haben sie nicht nur unseren Respekt und unseren Dank verdient, sondern natürlich auch eine faire Teilhabe am Tarifverhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst. Die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen ist somit auch ein Zeichen der Wertschätzung ihnen gegenüber.“

Das Vorgehen von Lutz Lienenkämper steht damit im positiven Gegensatz zur rot-grünen Vorgängerregierung, die 2013 das damalige Verhandlungsergebnis nur auf rund ein Fünftel der Beamtinnen und Beamten übertragen wollte. Dagegen hatte sich harter Widerstand geregt. Der NRW-Verfassungsgerichtshof hatte das Vorhaben der rot-grünen Regierung für verfassungswidrig erklärt und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft zur Nachbesserung aufgefordert.