Auskömmliche Finanzierung der Warninfrastruktur gefordert
Kreis Euskirchen. Nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 wollen auch mehrere Kommunen im Kreis Euskirchen ihre Warninfrastruktur ausbauen. Somit soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerung rechtzeitig und umfänglich vor Katastrophen gewarnt werden kann, etwa durch Warnsirenen. Der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem hat sich nun an Bundesinnenministerin Nancy Faeser gewandt und um eine auskömmliche Gestaltung der Förderprogramme gebeten. Denn die Mittel sind begrenzt und werden nach Antragseingang vergeben.
Insgesamt 86 Millionen Euro stellt der Bund den Ländern zur Verfügung über die „Bund-Länder-Vereinbarung über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Warninfrastruktur in den Ländern – Sonderförderprogramm Sirenen“. NRW erhält über den Königssteiner Schlüssel rund 18 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022. „Auf den ersten Blick mag dies viel Geld sein, aber eine Warnsirene wird inklusive Montage mit 10.850 Euro gefördert“ so Klaus Voussem. „Allein die Stadt Zülpich plant mit 33 Sirenen an Gebäuden, sodass hierfür 358.050 Euro bereitgestellt werden müssen. Bei elf Kommunen ist man schnell im Bereich von drei Millionen Euro.“ So plant auch die Gemeinde Blankenheim die Aufrüstung ihrer Warninfrastruktur und steht derzeit auf der Warteliste. Die technische Aufrüstung bestehender Anlagen mit einem neuen Sirenensteuergerät wird mit bis zu 1.000 Euro gefördert. Viele Sirenen sind in den vergangenen Jahren abgebaut worden, da sie laut Expertenmeinung nicht mehr benötigt wurden. „Sirenen schaffen Aufmerksamkeit, das kann nicht durch Warn-SMS aufgefangen, sondern nur ergänzt werden“, so Voussem.
Erschwerend kommt für den Landtagsabgeordneten hinzu, dass Städte wie Köln sich zuerst gemeldet haben, ihr Bedarf also als erstes abgedeckt wird. „Bis ganz Köln mit Warnsirenen ausgestattet ist, ist der Fördertopf leer“, fürchtet Voussem. Daher fordert er die Bundesregierung auf, die Mittel aufzustocken. „Wir müssen sicherstellen, dass alle antragsstellenden Kommunen ihre Bedarfe auch auskömmlich decken können. Nur so können die Kommunen ihrer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung nachkommen, um rechtzeitig und großräumig vor Katastrophen warnen zu können.“