Antragsverfahren für Inklusionsscheck hat begonnen
Kreis Euskirchen. Der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem weist darauf hin, dass seit dem 1. Februar wieder Anträge auf einen Inklusionsscheck gestellt werden können. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales fördert damit Aktionen von Vereinen und Initiativen für Menschen mit und ohne Behinderungen mit einer Pauschale von 2.000 Euro.
Klaus Voussem empfiehlt allen Interessierten im Kreis Euskirchen, frühzeitig einen Antrag zu stellen: „Insgesamt 600.000 Euro stellt das Land für das Programm zur Verfügung. Auch wer zum Beispiel ein inklusives Straßenfest im Sommer plant, sollte sich daher jetzt schon die Förderung sichern“, so Voussem.
Der Inklusionsscheck NRW zielt auf lokale Maßnahmen für ein besseres Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen. Gefördert werden können zum Beispiel Feste, Schulungen, Ausstellungen und Publikationen aller Art. Ein wichtiges Ziel ist die Herstellung von Barrierefreiheit. Daher wird auch die Anschaffung von mobilen Rampen oder der Einsatz von Gebärdendolmetschern finanziell unterstützt.
Die Antragstellung läuft über die Internetseite des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Informationen zum Inklusionsscheck sowie ein Link zur Antragstellung sind zu finden unter der Adresse