Anträge für Kultur-Schecks können gestellt werden
Kreis Euskirchen. Ein Scheck für die Kultur: Ob der örtliche Verein zum Dorffest ein Kindertheater einlädt oder die Seniorengruppe eines Dritten Ortes ein Konzert plant: Ab Montag, 29. Juni 2026, können gemeinnützige Veranstalter im ländlichen Raum Anträge für eine Förderung über jeweils 500 Euro stellen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt mit den Kultur-Schecks insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung, sodass bis zu 1.000 Projekte gefördert werden können. Darauf weist der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem hin: „Ein attraktives Kulturangebot ist Lebensqualität – das gilt ganz besonders für den ländlichen Raum. Mit den Kultur-Schecks helfen wir unbürokratisch, schnell und effektiv den vielen Vereinen und Initiativen, die sich vor Ort für Kunst und Kultur engagieren.“
Das Förderprogramm richtet sich an Vereine, gemeinnützige Organisationen und Initiativen, die mit ihren Veranstaltungen Begegnungen schaffen und das kulturelle Leben vor Ort bereichern. Die Kultur-Schecks können für ein breites Spektrum kultureller Veranstaltungen eingesetzt werden – darunter Konzerte, Lesungen, Theater- und Tanzaufführungen, Filmvorführungen, Festivals oder mobile Kulturangebote. Die Förderung kann beispielsweise für Künstlerhonorare, Technik, Raummieten, Organisation oder Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Der Antrag wird erst nach Durchführung der Veranstaltung gestellt. Die Antragstellung erfolgt digital und mit geringem Verwaltungsaufwand. Gefördert werden öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 500 Euro.
Anträge können ab sofort und für Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2026 über das Kultur.Web bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.
Alle Details zu den Förderbedingungen sowie Hinweise zur Antragstellung und umfangreiche FAQ sind hier verfügbar:
https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/kultur-schecks-nordrhein-westfalen
Bei Fragen zu den Rahmenbedingungen der Förderung können Sie sich an die Bezirksregierung Arnsberg wenden unter der Mailadresse kultur-schecks@bra.nrw.de oder telefonisch unter 02931/825070 (Montag bis Freitag 9-12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 14-16 Uhr).