Anstieg von Mieten eindämmen

Klaus Voussem spricht am 16.05.2013 im Rahmen der 32. Plenarsitzung im Landtag NRW gegen den Antrag „Bund muss rasanten Anstieg von Mieten eindämmen“

 

Die Landtagsrede laut Protokoll:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Meine werten Damen und Herren von Rot und Grün, Initiativen werden nicht zwingend dadurch besser, dass man sie immer wieder wiederholt.

Der vorliegende Antrag ist nämlich nur ein Abklatsch des Antrags der letzten Plenarrunde. Schon bei der Überschrift waren Sie wenig innovativ. Sollte die Bundesregierung beim letzten Mal die Mietsteigerung begrenzen, so soll sie diesmal den Anstieg der Mieten eindämmen. Ein bisschen mehr Kreativität könnte Ihrer Wahlkampfmaschinerie sicherlich guttun.

Auch inhaltlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, ergibt sich aus Ihrem Antrag nichts Neues. Das Mietrechtsänderungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist zum 1. Mai 2013 in Kraft getreten.

Die Änderung des Mietrechts wurde auch vom Bundesrat gebilligt, da keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zustande kam. Das beklagen Sie jetzt in Ihrem Antrag, Fakt ist jedoch: Sie hatten offensichtlich mit Ihrer Position keine Mehrheit im Bundesrat. Punkt. Und darum gilt dieses Gesetz jetzt auch. Punkt. Das ist der Gang der Gesetzgebung in Deutschland; das müssen auch Sie akzeptieren. Mit dem Antrag der letzten Runde wurde der zuständige Minister aufgefordert, eine Selbstverständlichkeit umzusetzen. Herr Minister Groschek sollte eine Verordnung erlassen, mit der Gebiete bestimmt werden, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder in einem Teilbereich der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dort können Mietsteigerungen innerhalb von drei Jahren auf 15 % begrenzt werden. Diese Verordnung kann ein handwerklich und fachlich einigermaßen im Stoff stehender Minister auch ohne Parlamentsbeschluss fassen. Das habe ich schon letztes Mal gesagt; passiert ist bis heute nichts. Nur: Schlimmer geht offenbar immer. Mit Ihrem Antrag heute wollen Sie zusätzlich unter anderem das Mietminderungsrecht bei energetischen Sanierungsmaßnahmen beibehalten. – Meine Damen und Herren, Sie gefährden damit die Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland. Ich weiß gar nicht, Frau Kollegin Schneckenburger, wie Grüne so etwas fordern können.

Die vorliegende Regelung in den §§ 558 ff. BGB macht energetische Modernisierungsmaßnahmen, von denen gerade Mieter profitieren, deutlich attraktiver. Es werden Investitionen angeschoben, die eine Modernisierung von Wohnungen zur Folge haben. Sie hingegen wollen den Mieter vor allem vor der Modernisierung seiner Wohnung schützen. Das, meine Damen und Herren, passt nicht zusammen. Fazit: Wieder einmal beglücken Sie uns mit Wahlkampfklimbim ohne ernsthaftes Interesse an einer inhaltlichen Debatte.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Herr Abgeordneter, entschuldigen Sie bitte. Frau Kollegin Schneckenburger möchte Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen. Sind Sie damit einverstanden?

Klaus Voussem (CDU): Gern, Frau Schneckenburger.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Frau Kollegin, bitte.

Daniela Schneckenburger (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Voussem! Vielen Dank für die Gelegenheit zu einer Zwischenfrage. Herr Voussem, ist Ihnen die derzeitige Sanierungsrate im Segment privater Hauseigentümer bekannt, und welche Vorschläge hätte die CDU, um dafür zu sorgen, dass die Sanierungsrate signifikant erhöht werden kann und damit auch Wirkung nicht nur für das Klima, sondern auch für die zweite Miete in Nordrhein-Westfalen und bundesweit entfalten kann?

Klaus Voussem (CDU): Frau Kollegin Schneckenburger, die Sanierungsrate ist mir sehr wohl bekannt. Sie könnte deutlich höher sein. Aber da sind wir gerade bei dem Punkt, den ich als letzten Gedanken noch ansprechen wollte. Wäre Ihnen heute an einer ernsthaften Debatte gelegen, dann hätten Sie Ihren Antrag in den Ausschuss verwiesen. Sie wollen aber direkt abstimmen. Insoweit werden wir Ihrem Antrag heute sicherlich nicht zustimmen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.