Wahlen bürgernäher gestalten, Legitimation bei Bürgermeister- und Landratswahlen erhöhen, Demokratie stärken

Düsseldorf. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben sich heute in einem Antragsentwurf darauf verständigt, die Stichwahl bei Wahlen zu Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten beginnend mit der nächsten Wahl im Jahr 2020 abzuschaffen. Dem Entschluss gingen intensive Beratungen unter Abwägung zahlreicher Argumente voraus. Dies erklärte der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem am Rande der heutigen CDU-Fraktionssitzung. Mit dem Antrag wird sich der Landtag erstmals in der Plenarwoche vom 28. November bis zum 30. November 2018 befassen.

„Die Befürworter der Stichwahl haben sich auf eine höhere Legitimation der gewählten Kandidaten und auf eine stärkere politische Partizipation berufen. Daran sind starke Zweifel angebracht. Denn die Akzeptanz der Stichwahl bei den Bürgerinnen und Bürgern ist gering. Die Wahlbeteiligung war in den zweiten Wahlgängen weit überwiegend und zum Teil erheblich geringer als im ersten Wahlgang“, so Klaus Voussem. „Die Anzahl der abgegebenen Stimmen war in knapp zwei Drittel der Stichwahlen – häufig erheblich – geringer als im ersten Wahlgang. Dieser Abstimmung der Wählerinnen und Wähler mit den Füßen wollen wir mit der Abschaffung der Stichwahl Rechnung tragen.“

Zentrales Argument für die Entscheidung ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Mai 2009. Dort wurde ausdrücklich betont, dass die Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten in einem Wahlgang „dem Erfordernis demokratischer Legitimation ausreichend Rechnung trägt“, und den Gesetzgeber aufgefordert, „die Wahlverhältnisse daraufhin im Blick zu behalten, ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation“ vermittelt.

Die Fraktionen werden eine entsprechende Initiative noch in diesem Jahr in den Landtag einbringen. Im Beratungsverfahren wird selbstverständlich ausreichend Zeit für den Austausch von Argumenten und zur Anhörung von Experten vorgesehen. Gleichzeitig schafft der Antrag rechtzeitig Klarheit für alle Kandidatinnen und Kandidaten, die ein solches Amt bei der kommenden Kommunalwahl anstreben.