Abschaffung der Stichwahlen schafft Klarheit für die Kommunen
Düsseldorf. Der NRW-Landtag hat die von CDU und FDP eingebrachten Änderungen des Kommunalwahlgesetzes in dritter Lesung beschlossen. Die Änderungen sehen vor, die Stichwahl abzuschaffen, da sie aufgrund hoher Kosten und einer geringen Wahlbeteiligung in die Kritik geraten ist.
„Die Zahlen der vergangen Kommunalwahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Die Beteiligung an den Stichwahlen ist zurückgegangen. Zudem wuchs die Zahl erfolgreicher Bewerber im ersten Wahlgang, deren Stimmenzahl ging aber gleichzeitig zurück. Diesem Umstand tragen wir nun Rechnung und stärken damit die demokratische Legitimation der Amtsträger“, so Klaus Voussem MdL. Die Bürgermeisterwahl in Schleiden im vergangenen Herbst habe die entsprechenden Vorbehalte gegen das Instrument der Stichwahlen bestätigt. Dabei hatte einer der Bewerber die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang nur um 18 Stimmen verpasst, die Stadt Schleiden musste einen teuren zweiten Wahlgang organisieren.
Voussem: „Das Gesetz wurde intensiv im Landtag beraten. Die Kritik von Sachverständigen am Gesetzentwurf wurde in Änderungsanträgen von CDU und FDP berücksichtigt. Der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW hat 2009 klargestellt, dass der Gesetzgeber bei der konkreten Ausgestaltung der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten über Gestaltungsspielraum verfügt. Die Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen war bei den vergangenen Wahlen signifikant niedriger als im ersten Wahlgang, somit sorgt sie nicht für größere Legitimation von Bürgermeistern und Landräten. Wir haben das Gesetz verabschiedet und geben unseren Kommunen damit Klarheit im Hinblick auf die Kommunalwahl 2020.“