9,31 Stellen mehr für die Kreispolizei Euskirchen

Kreis Euskirchen. Die Kreispolizeibehörde Euskirchen soll laut einem Entwurf des NRW-Innenministeriums in diesem Jahr 9,31 Planstellen mehr erhalten. Das erfuhr der CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem von NRW-Innenminister Herbert Reul. Demnach soll laut dem Entwurf die Belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV) bei den Polizeibeamtinnen und -beamten um 3,5 Stellen von 260,93 im Jahr 2020 auf nun 264,43 im Jahr 2021 ansteigen. „Das ist erneut eine tolle Nachricht für die Menschen im Kreis Euskirchen“, freute sich Klaus Voussem über den Stellenzuwachs. „Es zeigt, dass die NRW-Koalition den ländlichen Raum nicht vernachlässigt, sondern ihn fest im Blick hat.“

Eine Steigerung gibt es auch bei den Tarifbeschäftigten in der Kreispolizeibehörde Euskirchen zu vermelden. Hier soll die BKV von 46,06 Stellen im Jahr 2020 auf nun 51,87 Stellen im Jahr 2021 steigen, was einem Zuwachs von 5,81 Stellen entspricht. Insgesamt soll die Euskirchener Kreispolizei laut dem Entwurf in diesem Jahr 9,31 Planstellen mehr zugewiesen bekommen. „Zusätzliche Tarifbeschäftigte bedeuten auch, dass unsere Polizistinnen und Polizisten von ihren administrativen Aufgaben entbunden werden und mehr Zeit haben, um Streife zu fahren und Präsenz zu zeigen“, so Voussem. „Bei Regierungsantritt war unser Versprechen, dieses Land sicherer zu machen. Das tun wir mit der Null-Toleranz-Politik der NRW-Koalition, einer besseren Ausstattung der Polizei und der massiven Stellenerhöhung bei den Kreispolizeibehörden. So können die Menschen sich sicher fühlen.“

Zugute kommt der Polizei in NRW nun die Ausbildungsoffensive, die CDU und FDP beim Regierungsantritt 2017 gestartet haben. Rund 2500 Polizeianwärterinnen und -anwärter werden jedes Jahr ausgebildet. „Das ist eine Investition in Zukunft und Sicherheit von uns allen“, so Voussem.

 

Hintergrund:

Bis zum Jahre 1996 gab es kein an objektivierten Maßstäben ausgerichtetes Verteilsystem der Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen. Die Verteilung erfolgte aufgrund politisch gesteuerter Parameter. Ab 1996 erfolgte die Verteilung aufgrund der sogenannten „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV)“. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass sich Polizei dort konzentriert, wo die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich, nach belastungsbezogenen Kriterien die Grundlage für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt.