3,93 Mrd. Euro für die Kommunen in NRW
Düsseldorf. Wie der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem mitteilt, hat das Landeskabinett das Nordrhein-Westfalen-Programm I beschlossen. Es hat ein Volumen von 3,93 Milliarden Euro, davon übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen 1,99 Milliarden Euro, weitere 1,94 Milliarden Euro kommen aus Bundesmitteln. „Mit dem Paket wollen wir vor allem unseren Kommunen helfen und sicherstellen, dass sie die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie meistern können“, so Klaus Voussem. Kernpunkt des Programms ist die Kompensation von weggefallenen Einnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 2,8 Milliarden Euro. Bund und Land finanzieren hierbei jeweils die Hälfte der Mittel.
Mit rund 700 Millionen Euro soll der Fortbestand des ÖPNV gesichert werden, der durch die Corona-Pandemie hohe Einnahmenverluste durch Fahrgeldausfälle hatte. „Neben dem Geld zur Sicherung unseres ÖPNV freut es mich besonders, dass die Landesregierung ein Sonderprogramm zur Stärkung von Erhaltungsinvestitionen in kommunale Verkehrsinfrastruktur, Straßen und Radwege in Höhe von 50,0 Millionen Euro aufgelegt hat“, so Klaus Voussem.
Eine weitere Entlastung der Kommunen ergibt sich aus der Flexibilisierung des Auszahlungszeitpunktes für das GFG 2021. Zur Vermeidung von möglichen Liquiditätsengpässen bei den Kommunen erfolgte bereits am 29. Mai 2020 eine Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2020 durch den nordrhein-westfälischen Landtag. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird bereits zum 29. Juni 2020 rund zwei Drittel der Septemberrate vorzeitig an unsere Städte, Gemeinden und Kreise auszahlen. Die vorgezogene Auszahlung betrifft sowohl die Schlüsselzuweisungen, als auch die Investitionspauschalen, die Aufwands- und Unterhaltungspauschale, die Schul- und Bildungspauschale und die Sportpauschale. „Damit ist sichergestellt, dass alle Kommunen von der Vorziehung des Auszahlungstermins profitieren. Insgesamt werden zwei Milliarden Euro zur Vermeidung möglicher Liquiditätsengpässe vorzeitig zur Verfügung gestellt“, so Voussem.
Die weiteren Maßnahmen:
- Bei der Städtebauförderung 2020 übernimmt das Land NRW die kommunalen Anteile in Höhe von 132 Millionen Euro vollständig
- Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren Stärkung Zentren in Höhe von 70,0 Millionen Euro (Landesanteil: 70,0 Millionen Euro)
- Sonderprogramm zur Stärkung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im ÖPNV in Höhe von 50,0 Millionen Euro (Landesanteil: 50,0 Millionen Euro)
- Absenkung der kommunalen Eigenanteile bei Förderprogrammen
im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative in Höhe von 50,0 Millionen Euro (Landesanteil: 50,0 Millionen Euro) - „Integration Sport“: Kurzfristiges, zusätzliches Städtebauförderprogramm in Höhe von rund 46,7 Millionen Euro (Landesanteil: 11,7 Millionen Euro mit Übernahme des 10%-igen Eigenanteils für die Kommunen, Bundesanteil: 35,0 Millionen Euro)
- Maßnahmen im Bereich der Klimaanpassung werden mit weiteren 15,0 Millionen Euro unterstützt (Landesanteil: 15,0 Millionen Euro)
- Wiedernutzbarmachung von Flächen durch Erhöhung der Förderung für Altlastensanierung: 7,0 Millionen Euro
- Zusätzliche Förderung der „grünen Infrastruktur“ mit 5,0 Millionen Euro.