KLAUS VOUSSEM – Mitglied des Landtags NRW

WARUM WÄHLEN?

Wer darf wann, wie und wo wählen?

Warum soll ich wählen gehen?

Diese Frage stellen sich sehr viele Wahlberechtigte. Sie kann aus Ärger über die Politik, fehlendem Interesse oder auch aus dem Gedanken „Meine-Stimme-ist-doch-eh-nicht-ausschlaggebend“ entstehen. Aber eins kann ich Ihnen vorweg verraten: Jede Stimme ist wichtig – und sie kann sehr viel bewirken!

 

Aktiv an der Demokratie mitwirken!

In vielen Ländern ist Demokratie keine Selbstverständlichkeit. Wir in Deutschland haben das Privileg zu wählen und diese Chance sollten wir alle nutzen: Eine Chance, den Volksvertreter zu wählen, der unsere Interessen und Meinungen zuverlässig repräsentiert und umsetzt – Klaus Voussem.

 

Ohne Wähler keine funktionierende Demokratie

„Ich bin mit allem zufrieden – warum soll ich dann wählen?“ Eine Demokratie funktioniert ohne ihre Wähler nicht. Und sind Sie wirklich sicher, dass Sie mit allem zufrieden sind?

 

Ein Beispiel: Viele aus der jüngeren Generation klagen über zu lange Schultage, an denen sie erst um 18:00 Uhr zu Hause sind und sich dann auch noch den Hausaufgaben widmen müssen. Trotzdem gibt es kein Interesse an einer Wahlbeteiligung. Und das, obwohl sie einen Vertreter wählen könnten, der sich in den Punkten der Bildung für sie einsetzt!

 

Denken Sie nicht über komplizierte politische Wahlprogramme nach – nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und überlegen Sie: Welche Änderung ist Ihnen persönlich wichtig oder was sollte auf jeden Fall beibehalten werden? Denn genau DAS sind Ihre Interessen, die vertreten werden müssen!

 

Selbst aktiv werden und nicht die anderen entscheiden lassen

Wenn Sie nicht wählen gehen, dann entscheiden andere, wer der zukünftige Vertreter werden soll. Auf ein „der wurde letztes Mal doch auch gewählt und wird bestimmt wieder gewählt“ ist definitiv kein Verlass. Also: Aufstehen und selbst wählen! Dieser geringe Zeitaufwand wird sich auszahlen. Denn nur so findet Ihre Stimme und damit die Region auch Gehör im Parlament.

 

Die Landtagswahlen – Wer darf wählen?

Alle Bürgerinnen und Bürger dürfen wählen, wenn sie:

 

• 18 Jahre alt sind

• die deutsche Staatsbürgerschaft haben

• nicht das Wahlrecht per richterlichem Beschluss verloren haben

• mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen wohnen und im Wählerverzeichnis ihres Wohnortes stehen

 

Die Wahlbenachrichtigung kommt per Post in Ihren Briefkasten. Darauf steht, wann und wo sie wählen können.

 

Wie wähle ich?

Gehen Sie mit Ihrem Personalausweis und der Wahlbenachrichtigung in das Wahlbüro, dort bekommen Sie Ihren Stimmzettel.

 

Sie haben eine Erststimme und eine Zweitstimme!

Zwei Kreuze dürfen Sie setzen. Mit Ihrer Erststimme wählen Sie eine Kandidatin/einen Kandidaten persönlich, der Ihre Interessen und die Ihres Wahlkreises im Landtag vertreten soll, zum Beispiel Klaus Voussem. Der Kandidat, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen hat, bekommt den Platz im Landtag – das ist das Direktmandat.

 

Mit Ihrer Zweitstimme wählen Sie eine Partei, von der Sie möchten, dass sie die größte Kraft im Landtag stellt. Jede Partei, die mehr als fünf Prozent der Stimmen erlangt, darf in den Landtag einziehen. Und je mehr Prozente, desto größer ist die Sitzverteilung einer Partei.

Sie können also sowohl eine Person, die Ihnen sympathisch und/oder kompetent erscheint, als auch eine Partei, deren Inhalte Ihnen zusagen, wählen – gemeinsam oder auch unabhängig voneinander. Die größte Sicherheit haben Sie natürlich, wenn Sie den Vertreter in Kombination mit der entsprechenden Partei wählen.

 

• Bildung

Für die schulische Zukunft unserer Kinder.

• Innere Sicherheit

Für ein gutes Gefühl zu Hause und unterwegs.

• Verkehr

Für sichere und schnelle Wege zur Arbeit und Freizeit.