Flüchtlingskostenerstattung

„Die Landeserstattungen für Flüchtlinge werden nicht den realen finanziellen Herausforderungen der Städte und Gemeinden gerecht. Unsere Kommune bleibt deshalb auf einen großen Teil der Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden sitzen. SPD und Grüne wollen die Aufstockung der Flüchtlingskostenpauschale dagegen als Erfolg verkaufen. Fakt ist: Nur weil die rot-grüne Landesregierung eine völlig veraltete Prognose zur Maßgabe der Flüchtlingskostenpauschale genommen hat, ist jetzt eine Anpassung notwendig. Die CDU-Landtagsfraktion hat bereits im vergangenen Jahr auf die überholten Flüchtlingszahlen und damit die völlig unzureichende Erstattung kommunaler Flüchtlingskosten hingewiesen. Erst jetzt erfolgt die dringend notwendige Anpassung der Flüchtlingspauschale auf die Bestandszahl der Asylsuchenden zum 1.1.2016.
Zudem erfolgt die Verteilung der Mittel auf die Städte und Gemeinden weiterhin nur pauschal nach einem gesetzlichen Schlüssel aus Einwohnerzahl und Fläche und nicht anhand der tatsächlichen Anzahl an Flüchtlingen vor Ort in den Kommunen. Auch die Anrechnung der Landeseinrichtungen erfolgt zu Lasten der Kommunen. Anstatt die finanziellen Anreize für Landesaufnahmeeinrichtungen separat aus dem Landeshaushalt zu finanzieren, werden die Mittel aus der Flüchtlingskostenpauschale genommen. Daraus folgt, dass rund die Hälfte der gesamten Mittel ungerecht verteilt, was selbst SPD und Grüne eingestehen. Änderungen nehmen sie aber nicht vor.
Somit bleibt das System der Flüchtlingskostenerstattung aufgrund des mangelnden Handlungswillens von SPD und Grünen ein einziges Desaster. Die CDU-Fraktion fordert seit langem, dass die kommunalen Flüchtlingskosten vollständig vom Land finanziert werden. Aber SPD und Grüne lehnen jedoch eine transparente und klare Regelung ab.
Derweil hat die CDU-geführte Bundesregierung nach der Beteiligung an den Flüchtlingskosten nun auch angekündigt, die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber für drei Jahre von 2016 bis 2018 vollständig zugunsten unserer Kommune zu übernehmen. Das führt in den Jahren 2016 bis 2018 zu einer Entlastung des Kreises Euskirchen in Höhe von 3,49 Millionen Euro. Daran sollte sich die Landesregierung ein Beispiel nehmen.“

Zur Information:
Entlastungen der nordrhein-westfälischen Kommunen durch die Übernahme der Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber – siehe auch Übersicht am Ende: Die Zusage des Bundes entlastet die Städte und Gemeinden allein im laufenden Jahr um zusätzlich 400 Millionen Euro, um 900 Millionen Euro 2017 und um 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018. Der Zuschuss über drei Jahre soll dann insgesamt 2,6 Milliarden Euro betragen. Die Mittel werden über den Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt; eine mögliche Anpassung des Verteilschlüssels ist möglich. 
Entlastung der NRW-Kommunen in Höhe von 550 Mio. Euro in den Jahren 2016-2018Ø 
2016:         85 Mio. Euro von bundesweit 400 Mio. EuroØ
2017:       190 Mio. Euro von bundesweit 900 Mio. EuroØ 
2018:       275 Mio. Euro von bundesweit 1,3 Mrd. Euro  
Die Mittel aus der erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) fließen den Kreisen und kreisfreien Städten zu, die gemäß § 6 SGB II als kommunale Träger für die Gewährung dieser Leistungen zuständig sind.