Klares „Nein“ zum kommunalen Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

Kommunales Ausländerwahlrecht ist auch ein integrationspolitischer Irrweg – Landtag lehnte Vorstoß bereits im Sommer 2016 ab – Wahlrecht das Ziel von Integration

Kreis Euskirchen. In einer repräsentativen Demokratie ist das Wahlrecht das wichtigste Instrument politischer Partizipation. Dieses steht auf kommunaler Ebene derzeit Deutschen und hier lebenden Angehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten, den sogenannten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, zu. Der erneute Vorstoß von SPD, Grünen und Piraten, Nicht-EU-Ausländern per Änderung der Landesverfassung in NRW ein Wahlrecht für Stadträte und Kreistage einzuräumen, ist nach Ansicht des CDU-Landtagsab-geordneten Klaus Voussem an Heuchelei kaum mehr zu überbieten.

 

Erstens, so Voussem, sei der Vorstoß bereits bei der NRW-Wahlrechtsreform im Sommer 2016 im Landtag an CDU und FDP gescheitert, und das werde er erneut. Es gibt keine Zweidrittel-Mehrheit für eine solche Änderung der Landesverfassung. Zweitens sei es auch widersinnig, wenn NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) einerseits wieder einmal wortreich die Hilfe des Bundes verlangt, um mögliche Wahlkampfauftritte türkischer AKP-Politiker zu verhindern, andererseits aber der SPD-Vorstoß potenziell türkischen Freiheits- und Demokratiefeinden die Tür zu Rathäusern und Kreistagen in NRW öffnet. Türkische Staatsbürger stellen in NRW die bei Weitem größte Gruppe von Nicht-EU-Ausländern dar.

 

Zweitens schaffe das Wahlrecht allein noch keine Integration, Es setze vielmehr die In-tegration voraus, zu deren erfolgreichem Abschluss der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten steht.

 

„Die Forderungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gehen in die völlig falsche Richtung und findet deshalb nicht meine Unterstützung“, erklärte Klaus Voussem nach einer Beratung des Gesetzesvorschlags im Hauptausschuss des Landtags. „Erfolgreiche Integration setzt ein klares Bekenntnis zu Deutschland und seiner Werteordnung voraus. Dieses Bekenntnis gibt ab, wer nach Abschluss der Integration die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Das Wahlrecht steht damit nicht am Anfang, sondern am Ende der Integration.“

 

Noch ein weiterer Aspekt ist für Klaus Voussem entscheidend: Bereits nach acht Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland ist ein Einbürgerungsanspruch vorgesehen. „Wer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, lehnt die deutsche Staatsangehörigkeit und damit auch wichtige Staatsbürgerrechte wie das Wahlrecht ab“, so der Euskirchener CDU-Politiker. Für Klaus Voussem gibt es daher überhaupt keinen Grund, Ausländern, die sich bewusst gegen die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden, das Kommunalwahlrecht einzuräumen. Er verwies abschließend darauf, dass auch heute schon Ausländer die Möglichkeit einer angemessenen Interessenwahrnehmung auf kommunaler Ebene haben, etwa in den Ausländer- oder Integrationsbeiräten.